Berufsunfähigkeitsversicherung
Laut Wikipedia versteht man unter Berufsunfähigkeit eine ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität.Bei Berufsunfähigkeit kann man seinen ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen. Die Kriterien der Berufsunfähigkeit sind enger gefasst als die der Erwerbsunfähigkeit. Bei einer Berufsunfähigkeit kann der Betroffene noch weiterhin einem anderen Arbeitsverhältnis nachgehen, das seiner körperlichen und geistigen Konstitution entspricht, er kann lediglich seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben.
Gegen die Berufsunfähigkeit kann man sich versichern. Der Versicherungsfall liegt im Allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor. Mit der privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen Versicherungsvertrag ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit versichert.
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es seit dem 1. Januar 2001 die Berufsunfähigkeit nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, und das auch nur in Form der teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gemäß § 240 SGB VI.
Was bedeutet das?
Nach 1960 Geborene haben keinerlei gesetzlichen Schutz mehr, wenn sie ihren Beruf nach einem Unfall oder durch eine Krankheit nicht mehr ausüben können. Da in der Regel die gesamte private Lebensplanung von dem Einkommen abhängt, das mit dem ausgeübten Beruf erzielt wird, ist die Arbeitskraft der wertvollste Vermögensgegenstand jedes arbeitenden Menschen.Bitte rechnen Sie selbst: Ihr Einkommen p.a. x Anzahl der Jahre bis zur Rente = Wert Ihrer Arbeitskraft.
So gesehen ist eine Versicherung mit einer Prämie ab 20¤ pro Monat (stark abhängig von Eintrittsalter und Dauer der Versicherung) nicht zu teuer.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung erfordert in jedem Fall eine gründliche persönliche Beratung.
Bitte rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
